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Bedeutung Reinheitsgebot

Das deutsche Reinheitsgebot ist die älteste bis heute gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt aus dem Jahr 1516. Danach darf in Deutschland Bier nur aus Wasser, Malz und Hopfen gebraut werden. Die Hefe wurde wahrscheinlich nicht erwähnt, weil die Gärung durch in der Luft vorkommende Hefesporen eher zufällig ausgelöst wurde. Die systematische Verwendung reiner Heferassen erfolgte erst im 19. Jahrhundert.

Das deutsche Reinheitsgebot gilt in der Schweiz nicht. Im Schweizer Brauerei-Verband spielte es früher eine Rolle. So wurde 1901 ein Surrogatverbot in die Verbandsstatuten eingeführt: „Unter Bier ist ein Getränk zu verstehen, welches aus Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser durch Maischen und alkoholische Gärung gewonnen wird. Surrogate für Gerstenmalz und Hopfen sind verboten.“ Ins Schweizer Lebensmittelgesetz wurde es jedoch nicht integriert. Heute ist es weder im Verband noch im Lebensmittelgesetz festgehalten.

In der Schweiz wird Bier in der Verordnung über Getränke definiert:

Art. 63 Begriff
1 Bier ist ein alkoholisches, kohlensäurehaltiges Getränk aus Wasser, gemälztem oder nicht gemälztem Getreide, Hefe und Hopfen, das durch alkoholische Gärung gewonnen wird. Es können auch weitere Zutaten verwendet werden.
2 Der Begriff «Hopfen» umfasst auch die Hopfenextrakte.

Bier wird auch im Biersteuergesetz definiert:

Art. 3 Begriff
Als Bier gelten:
a. das Bier aus Malz (Zolltarifnummer 2203);
b. Mischungen von Bier aus Malz mit nichtalkoholischen Getränken oder mit ausschliesslich durch Vergärung gewonnenen alkoholischen Produkten (Zolltarifnummer 2206);
c. das alkoholfreie Bier (Zolltarifnummer 2202).