Abgaben auf Getränkeverpackungen
Es gibt in der Schweiz zwei verschiedene Arten von Abgaben auf Getränkeverpackungen. Die Gebühren sind auf der Gesetzesebene festgelegt, die Beiträge sind freiwillige Branchenvereinbarungen.
Vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) auf Glasverpackungen
Die Verordnung über Getränkeverpackungen regelt die Abgabe und Rücknahme von Getränkeverpackungen für die Verwendung im Inland und die Finanzierung der Entsorgung von Getränkeverpackungen aus Glas.
Die vorgezogene Entsorgungsgebühr für Getränkeverpackungen aus Glas (VEG) zielt darauf ab, die anfallenden Kosten der Altglasentsorgung respektive der Wiederverwertung verursachergerecht zu verteilen.
Die Verordnung über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr
für Getränkeverpackungen aus Glas enthält folgende Gebühren:
Füllvolumen von 0,09 l bis und mit 0,33 l | 2 Rappen |
Füllvolumen von mehr als 0,33 l bis und mit 0,60 l | 4 Rappen |
Füllvolumen von mehr als 0,60 l | 6 Rappen |
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat VetroSwiss mit der Erhebung der VEG beauftragt:
VetroSwiss
Postfach 1023, 3000 Bern 14
Tel. 031 380 79 90
info@vetroswiss.ch, www.vetroswiss.ch
Die Importeure entrichten die VEG direkt der VetroSwiss. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit meldet der VetroSwiss die für den Bezug der VEG relevanten Einfuhrsendungen.
Vorgezogener Recyclingbeitrag (VRB) bei Aluminium und PET
Der Recyclingbeitrag ist ein Preiszuschlag, der auf der Stufe Produzent, Importeur und Handel erhoben wird und den Finanzierungsbedarf für das Recycling des betreffenden Produktes deckt. Er basiert auf einer freiwilligen Branchenvereinbarung.
Die Recyclingbeiträge werden der Branchenorganisation von deren Mitgliedern pro verkaufte Einweg-Einheit bezahlt und auf den Verkaufspreis der Getränke überwälzt.
Aludose
Seit dem 1. Januar 2022 ist im Verkaufspreis jeder Aludose 0,7 Rappen vorgezogener Recyclingbeitrag (VRB) enthalten.
Zuständige Organisation:
IGORA-Genossenschaft für Aluminium-Recycling
Hohlstrasse 532, 8048 Zürich
Tel. 044 387 50 10
info@igora.ch, www.igora.ch
IGORA Agentur Westschweiz
ZI En Budron E9, 1052 Le Mont sur Lausanne
Tel. 021 653 36 91
PET-Flasche
Seit 1991 erhebt PET-Recycling Schweiz auf PET-Einweggetränkeflaschen einen vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB). Diese Beiträge werden zusammen mit den Erlösen aus dem verkauften Sammelmaterial für die Sammlung, die Sortierung, den Transport, die Administration und die Kommunikation verwendet.
Ab 1. Juli 2016 gelten für PET-Einweggetränkeflaschen folgende Abrechnungsansätze:
PET-Einweg-Getränkeflaschen ≤ 50cl Füllvolumen: 2,3 Rappen
PET-Einweg-Getränkeflaschen > 50cl Füllvolumen: 1,9 Rappen
Zuständige Organisation:
Verein PRS PET-Recycling Schweiz
Hohlstrasse 532, 8048 Zürich
Tel. 044 344 10 80
info@prs.ch, www.petrecycling.ch