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Sicherheit

Gefahrenpotenzial

Kohlendioxid (CO2)

Kohlendioxid kommt in geringen Mengen in der natürlichen Atmosphäre (Atemluft) vor. Die Konzentration beträgt ca. 0,038 Volumenprozente. Es ist ein unbrennbares, nicht ätzendes, farb- und geruchloses Gas. Kohlendioxid ist schwerer als Luft und sammelt sich am Boden.

Kohlendioxid ist nicht giftig, kann aber dennoch gefährlich werden. Bei höheren Konzentrationen in der Atemluft führt es von Gesundheitsstörungen bis hin zum Erstickungstod. Die direkte Schadwirkung auf den Menschen beruht auf der Verdrängung des Sauerstoffs in der Luft.

Wenn in einem Bierkeller mit den Massen 4 x 3 x 2,50 m eine 10-kg- Flasche Kohlensäure komplett ausströmt, ergibt sich eine Konzentration von ca. 16,7 Volumenprozenten. Diese Konzentration ist für den Menschen innerhalb kürzester Zeit tödlich!

Stickstoff (N2)

Stickstoff (N2) ist mit 78 Prozent der Hauptbestandteil der Atemluft. Es ist ein reaktionsträges, unsichtbares und geruchloses Gas, welches im Grunde genommen ungiftig ist. In Konzentrationen über 88 Prozent führt Stickstoff allerdings zum Ersticken. Symptome sind beispielsweise der Verlust der Bewegungsfähigkeit und des Bewusstseins. Betroffene Personen bemerken das Ersticken nicht.

Sicherheitshinweise

Umgang mit der Druckgasflasche:

  • In der Druckgasflasche herrscht hoher Druck. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Flaschen nicht zu grosser Wärme ausgesetzt werden (z. B. Heizung, direkte Sonneneinstrahlung).
  • An dem verplombten Sicherheitsventil dürfen keine Manipulationen vorgenommen werden. Auch sollte die Flasche nicht am Ventil angehoben werden.
  • Der Betriebsdruck hinter dem Reduzierventil darf nicht zu hoch sein. Ein roter Strich oder Bereich zeigt die Überschreitungsgrenze an.
  • Flaschen niemals liegend benutzen. Die flüssige Kohlensäure kann sonst durch das Ventil in das Fass gelangen, welches dann möglicherweise aufgrund des zu hohen Druckes platzt.
Sicherung

Sicherung

  • Druckgasflaschen müssen mit einer Halterung gegen Umfallen gesichert werden.
  • Beim Transport sind geeignete Hilfen (z. B. Transportkarren) zu verwenden und sichere Wege zu benutzen.
  • Druckgasflaschen dürfen nur mit geschlossenem Ventil und Ventilschutz transportiert werden. Der Ventilschutz muss auch zur Lagerung der Druckgasflasche immer angebracht sein und darf beim Flaschenwechsel erst entfernt werden, wenn die Flasche gesichert ist.
  • Da austretendes Gas zu Gesundheitsstörungen bis hin zum Tod führen kann, sollten die Armaturen und Leitungen regelmässig mit einem „Lecksuchspray“ auf Dichtheit überprüft werden. Alternativ dazu kann Seifenlauge verwendet werden. Beim Betupfen der Leitungen treten bei Leckagen Seifenblasen auf.

Einrichtung:

Eine Gefährdung durch Kohlensäure besteht überall dort, wo etwas undicht oder beschädigt sein kann, also dort, wo die Flaschen aufgestellt sind, und in allen Räumen, durch welche Kohlensäureleitungen geführt werden.

  • Den Anweisungen der Fachpersonen ist Folge zu leisten, und das Personal muss über die Gefahren und Massnahmen im Umgang mit Ausschankgasen unterrichtet werden.
  • An den Zugängen zu gefährdeten Räumen ist ein Warnschild zu montieren.
  • In der Nähe der Druckgasbehälter ist eine Betriebsanleitung anzubringen.
  • Eine Lüftungsanlage kann ausgetretenes CO2 aus dem Raum entfernen, sodass das Personal nicht der Gefahr des Erstickens ausgesetzt ist. Deshalb ist darauf zu achten, dass die Lüftung funktioniert. Eine Störung muss dem Personal signalisiert werden und ist schnell zu beheben.
  • Die Berechnung, ob der Einsatz eines Gaswarngerätes notwendig ist, erfolgt durch eine Fachperson.