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Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz: Betriebsgruppenlösung Getränke

Ende der 1990er Jahre wurde Labor Veritas AG von Teilen der Getränkebranche beauftragt, zur Umsetzung der „EKAS-Richtlinie Nr. 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit“ unter Beizug von externen Spezialisten eine Betriebsgruppenlösung aufzubauen. 2001 ging die so genannte Betriebsgruppenlösung Getränke (BGLG) mit Bewilligung der EKAS (EKAS-Nr. G04) in Betrieb, wobei Labor Veritas AG die Funktion der Koordinationsstelle übernahm.

Abgesehen von der Beurteilung der Zweckmässigkeit lässt die BGLG den Mitgliederbetrieben bei der Dokumentation der ASGS-Belange und deren Integration in das allfällig vorhandene Managementsystem grosse individuelle Freiheiten. Der Fokus richtete sich in erster Linie auf die jährlich wiederkehrenden Standortaudits und ein branchenspezifisches Seminar für BGLG-Sicherheitsbeauftragte, welches jeden Herbst bei einem der Mitgliederbetriebe durchgeführt wird. Mit den Audits und den Seminaren wird angestrebt, die Betriebe beim Vorantreiben des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses zu unterstützen.

Die BGLG ist interessiert, weitere Betriebe aufzunehmen, um ihre Aktivitäten möglichst breit abzustützen. Sobald ein Betrieb etwas mit Getränkezubereitung („Kellertechnologien“) oder mit Abfüllung zu tun hat, passt er optimal zur Betriebsgruppenlösung Getränke. Die Betriebsgrösse spielt keine Rolle und es ist egal, ob Bier, Fruchtsaft, Wein, Mineralwasser, Erfrischungsgetränke oder andere Spezialitäten hergestellt werden. Neumitglieder haben keine Einkaufsprämien zu bezahlen. Die Aufwendungen der BGLG werden von einem Lenkungsgremium überwacht und nach einem Kostenverteilschlüssel jährlich in Rechnung gestellt. Falls Unternehmen Unterstützung bei der Einrichtung des ASGS-Systems benötigen, werden dem Unternehmen die Leistungen separat offeriert und verrechnet.

Mehr Informationen finden sich direkt bei Labor Veritas AG (hier klicken)