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Technische Kommission des SBV
Die ständige Technische Kommission (TK) des Schweizer Brauerei-Verbandes behandelt Fragen aus dem technischen, wissenschaftlichen und lebensmittelrechtlichen Bereich. Die TK trifft sich regelmässig zu einem Austausch, um aktuelle technische Themen rund ums Bier zu beraten.
Aktuelles aus der Technischen Kommission
Schweizer Spezial hell und dunkel
Seit Ende 2022 darf der Begriff Pils/Pilsen auch für in der Schweiz entsprechend gebrautes Bier verwendet werden. Die Technische Kommission des SBV hat sich in der Folge mit dem Thema Unterschied/Gemeinsamkeiten von Pils und Spezialbier sowie deren Geschichte auseinandergesetzt. Fazit: Schweizer Spezial hell und Schweizer Spezial dunkel sind eigene Bierstile, welche sich geschmacklich und analytisch vom Pils und ähnlichen Bierstilen unterscheiden. Pils sollen nur solche Schweizer Biere genannt werden, welche auch über die entsprechende Analytik und Geschmacksvorgaben verfügen. Mehr dazu in der Medienmitteilung (PDF).
Leitfaden Schankanlagen
Die Technischen Kommission des SBV hat einen Leitfaden zum Offenausschank erarbeitet. Der Leitfaden beschreibt, wie Bier perfekt gezapft wird, welche Ausschank-Fehler zu vermeiden sind, wie die Gläser korrekt gepflegt werden sollen und wie Reinigung und Unterhalt korrekt auszuführen sind. Die Dokumente sind hier abrufbar.
Gläserhygiene und Getränkeschankanlagen
Die Technische Kommission hat zwei Informationsschreiben zur Gläserhygiene und zum Betrieb von Getränkeschankanlagen veröffentlicht. Die Dokumente sind hier abrufbar.
Arbeitspapier: Gute Verfahrenspraxis für Brauereien
Die Technische Kommission hat in verdankenswerter Zusammenarbeit mit der Labor Veritas AG, Zürich, eine Empfehlung der Guten Verfahrenspraxis (GVP) für Brauereien in Form eines Arbeitspapiers ausgearbeitet. Die entsprechenden Dokumente sind hier verfügbar.
Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis für die Brauerei als Inverkehrbringerin von Futtermitteln (Brauerei-Nebenprodukte)
Im November 2019 wurde die sogenannte Futtermittelleitlinie vom Bundesamt für Landwirtschaft offiziell genehmigt. Brauereien können diese Leitlinie fortan benützen, wobei jedes einzelne Unternehmen die Verantwortung trägt, die Leitlinie den betriebseigenen Besonderheiten anzupassen. Die Leitlinie ist hier abrufbar.
Schutzkonzept Mustervorlage für Brauerei-Shops
Getränkeläden und Brauerei-Shops müssen laut COVID-19 Verordnung 2 ein entsprechendes Schutzkonzept haben. Wichtig ist, dass die Umsetzung in schriftlicher Form festgehalten wird. Nachfolgend findet sich eine Mustervorlage (angepasst mithilfe der Vorlagen auf https://backtowork.easygov.swiss/) für Brauerei-Shops, welches auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden kann. Es sind entsprechende Beispiele von Massnahmen aufgeführt, welche geändert und/oder ergänzt werden können. Schutzkonzept Mustervorlage für Brauerei-Shops (Word)