Pils-Verbot gefallen – Schweizer Spezial hell und dunkel etabliert
Ende 2022 hat das Institut für Geistiges Eigentum informiert, dass der aufgrund eines Staatsvertrags mit der Tschechischen Republik seit 1927 geltende Schutzstatus von Pils/Pilsen Bier nicht mehr existiert. Die Bezeichnung „Pils/Pilsen“ kann nun in der Schweiz für Bier frei verwendet werden und ist nicht mehr nur tschechischem Bier vorbehalten. Wer bis anhin in der Schweiz ein Pils-ähnliches Bier trinken wollte, konnte auf ein Spezial (Spezli) zurückgreifen. Doch eine neue Recherche zeigt nun, dass ein Spezli nicht einfach ein aus der Not entstandenes Synonym für Pils ist.
Sowohl „Spezial hell“ wie auch „Spezial dunkel“ haben sich aus den Bierstil-Vorgaben während des „Bierkartells“ sowie aus der fast 100-jährigen Geschichte mit dem „Pilsverbot“ entwickelt und sind zu einer Schweizer Eigenheit geworden. Die beiden Bierstile unterscheiden sich sowohl vom Schweizer Lager hell und dunkel wie auch von den verwandten Bierstilen Pils, Helles, Export oder Dunkles. Das bedeutet, dass das „Schweizer Spezial hell“ und „Schweizer Spezial dunkel“ eigene Bierstile sind. In der nationalen Bierprämierung „Swiss Beer Award“ wird es somit zusätzlich zu den etablierten Kategorien „Schweizer Spezial hell“ und „Schweizer Spezial dunkel“ neu die Kategorie „Pils“ geben.
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